Spende von der Steuer absetzen
Wie funktioniert der Spendenabzug?
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben abziehbar. Du trägst sie in deiner Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Absetzbar sind grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr. Spendest du mehr, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern kann als Spendenvortrag in den Folgejahren berücksichtigt werden.
Bis 300 Euro: der vereinfachte Nachweis
Für Spenden bis 300 Euro je Zuwendung verlangt das Finanzamt keine förmliche Spendenquittung. Es genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis — in der Regel der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg zusammen mit einem Beleg der Organisation (etwa dem Überweisungsformular mit Angabe des steuerbegünstigten Zwecks). Das senkt die Hürde gerade für kleinere Spenden deutlich.
Über 300 Euro: die Zuwendungsbestätigung
Liegt eine einzelne Spende über 300 Euro, brauchst du eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Diese stellt die Organisation aus — bei den meisten geht das auf Anfrage oder ab einer bestimmten Höhe automatisch. Heb die Bestätigung gut auf; das Finanzamt kann sie anfordern.
Was ist absetzbar — und was nicht?
- Absetzbar: Geldspenden an steuerbegünstigte Organisationen (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich)
- Absetzbar: Sachspenden mit nachgewiesenem Wert
- Nicht absetzbar: reine Zeit- und Arbeitsspenden (Ehrenamt) — außer als vereinbarte Aufwandsspende
- Nicht absetzbar: Tombola-Lose, Eintrittsgelder oder Zuwendungen mit Gegenleistung
- Eingeschränkt: Mitgliedsbeiträge mancher Vereine (z. B. Sport, Freizeit, Kultur) sind nicht abziehbar
Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, lässt sich im amtlichen Zuwendungsempfängerregister prüfen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskunft deines Finanzamts oder Steuerberaters.