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Kurzantwort

Spenden an steuerbegünstigte (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche) Organisationen kannst du in Deutschland als Sonderausgaben von der Steuer absetzen — grundsätzlich bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte. Bis zu einem Betrag von 300 Euro je Spende genügt dem Finanzamt der vereinfachte Nachweis, also der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg. Erst über 300 Euro brauchst du eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Dies ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Spende von der Steuer absetzen

Ratgeber · Spendenpilot-Redaktion · Stand: 21.06.2026

Wie funktioniert der Spendenabzug?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben abziehbar. Du trägst sie in deiner Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Absetzbar sind grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr. Spendest du mehr, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern kann als Spendenvortrag in den Folgejahren berücksichtigt werden.

Bis 300 Euro: der vereinfachte Nachweis

Für Spenden bis 300 Euro je Zuwendung verlangt das Finanzamt keine förmliche Spendenquittung. Es genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis — in der Regel der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg zusammen mit einem Beleg der Organisation (etwa dem Überweisungsformular mit Angabe des steuerbegünstigten Zwecks). Das senkt die Hürde gerade für kleinere Spenden deutlich.

Über 300 Euro: die Zuwendungsbestätigung

Liegt eine einzelne Spende über 300 Euro, brauchst du eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Diese stellt die Organisation aus — bei den meisten geht das auf Anfrage oder ab einer bestimmten Höhe automatisch. Heb die Bestätigung gut auf; das Finanzamt kann sie anfordern.

Was ist absetzbar — und was nicht?

Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, lässt sich im amtlichen Zuwendungsempfängerregister prüfen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskunft deines Finanzamts oder Steuerberaters.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag kann ich Spenden absetzen?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Höhere Beträge können als Spendenvortrag in Folgejahre übertragen werden.

Brauche ich für jede Spende eine Spendenquittung?

Nein. Für Spenden bis 300 Euro je Zuwendung genügt dem Finanzamt der vereinfachte Nachweis, also der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg. Erst über 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung nötig.

Sind Zeitspenden oder ehrenamtliche Arbeit steuerlich absetzbar?

Reine Zeit- oder Arbeitsspenden sind grundsätzlich nicht absetzbar. Möglich ist eine sogenannte Aufwandsspende, wenn ein vereinbarter Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch besteht und darauf verzichtet wird.

Wo sehe ich, ob eine Organisation steuerbegünstigt ist?

Im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern unter zer.bzst.de. Dort sind die als gemeinnützig anerkannten Organisationen eingetragen.

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