Spende von der Steuer absetzen
Wie funktioniert der Spendenabzug?
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) als Sonderausgaben abziehbar. Du trägst sie in deiner Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Absetzbar sind grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr. Spendest du mehr, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern kann als Spendenvortrag in den Folgejahren berücksichtigt werden.
Bis 300 Euro: der vereinfachte Nachweis
Für Spenden bis 300 Euro je Zuwendung verlangt das Finanzamt keine förmliche Spendenquittung. Es genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis — in der Regel der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg zusammen mit einem Beleg der Organisation (etwa dem Überweisungsformular mit Angabe des steuerbegünstigten Zwecks). Das senkt die Hürde gerade für kleinere Spenden deutlich.
Über 300 Euro: die Zuwendungsbestätigung
Liegt eine einzelne Spende über 300 Euro, brauchst du eine Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Diese stellt die Organisation aus — bei den meisten geht das auf Anfrage oder ab einer bestimmten Höhe automatisch. Heb die Bestätigung gut auf; das Finanzamt kann sie anfordern.
Was ist absetzbar — und was nicht?
- Absetzbar: Geldspenden an steuerbegünstigte Organisationen (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich)
- Absetzbar: Sachspenden mit nachgewiesenem Wert
- Nicht absetzbar: reine Zeit- und Arbeitsspenden (Ehrenamt) — außer als vereinbarte Aufwandsspende
- Nicht absetzbar: Tombola-Lose, Eintrittsgelder oder Zuwendungen mit Gegenleistung
- Eingeschränkt: Mitgliedsbeiträge mancher Vereine (z. B. Sport, Freizeit, Kultur) sind nicht abziehbar
Zuwendungsempfängerregister richtig nutzen
Das amtliche Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern ist ein guter Prüfpunkt: Dort kannst du nachsehen, ob eine Organisation grundsätzlich berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Trotzdem ersetzt der Registertreffer nicht die Bestätigung der Organisation für deine konkrete Spende.
- Name exakt vergleichen: Suche nach dem offiziellen Trägernamen aus Impressum oder Spendenseite, nicht nur nach einer Kampagnenmarke.
- Fehlenden Treffer vorsichtig bewerten: Das BZSt weist darauf hin, dass das Register wegen Aktualisierungen zeitweise nicht vollumfänglich verfügbar sein kann; ein fehlender Treffer ist daher nicht automatisch ein Negativurteil.
- Quittung klären: Für deine Steuer zählt am Ende der vereinfachte Nachweis oder die Zuwendungsbestätigung der Organisation — Spendenpilot stellt keine Spendenquittungen aus.
Quelle zur Einordnung: BZSt zum Zuwendungsempfängerregister (Hinweis zur derzeit nicht vollumfänglichen Verfügbarkeit, abgerufen am 27.06.2026).
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskunft deines Finanzamts oder Steuerberaters.